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Duschen, Duschvorräume sowie sonstige Nassbereiche erfordern die Verwendung von Leuchten mit höheren IP-Schutzarten. Da diese Bereiche weniger stark beaufsichtigt werden, ist auch hier der Schutz gegen Vandalismus wichtig.

Duschraumleuchten für Haft und Gewahrsam

Die Beleuchtung sollte so ausgelegt sein, dass Duschbereiche hell ausgeleuchtet sind, um eine sichere Wegeführung und leichte Reinigung zu ermöglichen. Feuchtigkeit ist in diesem Bereich stets präsent, daher sind Leuchten mit hohem IP-Schutzgrad ein Muss. Ergänzend dazu sollte die Beleuchtung auch dabei unterstützen, mögliche Risiken durch potenzielle Rutschgefahr aufzuzeigen.

Um starken Schattenwurf zu vermeiden, sollte jede Duschkabine, wenn möglich über eine separate Leuchte verfügen, ansonsten zumindest einen Direktanteil an Licht erhalten. Leuchten, die besonders robust und einfach zu reinigen sind und eine lange Bemessungslebensdauer haben, helfen dabei, die Wartungszeiten möglichst gering zu halten.

Technische Unterstützung

Bei der Beleuchtung von Bädern, Duschen sowie anderen Feuchträumen muss die DIN VDE 0100 Teil 701 Beachtung finden. Diese unterteilt das Bad in drei Schutzbereiche. Als Mindestanforderung vorgeschrieben sind in Bereichen über Duschen IP-Schutzarten von mindestens IPX4. Tatsächlich sollten Leuchten der Schutzarten IP65 oder IP66 verwendet werden, gerade wenn die Reinigung von Leuchten ggf. auch mit Strahlwasser durchgeführt wird.

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