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Bei der Auswahl der richtigen Beleuchtung stellen Standard-Hafträume eine besondere Herausforderung dar, da Inhaftierte hier in der Regel unbeaufsichtigt sind. Für die Planung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es sich um einen Haftraum, eine Arrestzelle, einen besonders gesicherten Haftraum (bgH) oder um einen videoüberwachten Haftraum handelt. Was Sie bei der Produktauswahl für Standard-Hafträume beachten sollten, erfahren Sie hier.

manipulationssichere Leuchten für Standard-Hafträume

Empfehlungen für Leuchten in Standrad-Hafträumen

Der Schutzgrad für Leuchten im Bereich Haft und Gewahrsam sollte mindestens IK 14 / 100 Joule sein. Die IP-Schutzart sollte mindestens IP 44 betragen. Außerdem bedarf es einer Zugriffssicherung durch Sicherheitsschrauben, wie z.B. Torx mit Innenstift.
Ideal sind dabei transparente, verstecksichere Leuchten mit minimalen Spaltmaßen, die durch Einsehbarkeit aus allen Blickrichtungen (5-seitiger Einblick in alle Bereiche des Leuchteninnenraums) keine Verstecke bieten. Wenn alle Komponenten innerhalb der Leuchte erkennbar sind, entfällt bei Haftraumkontrollen der Arbeits- und Zeitaufwand für das aufwendige Öffnen von Leuchten- und Geräteträgerabdeckungen. Auch ohne Öffnen werden Gegenstände, die von außen eingebracht wurden, umgehend erkannt.

Verstecksicherheit in Standard-Hafträumen

Leuchten in Standard-Hafträumen dürfen nur minimale Spaltmaße aufweisen, damit keine Gegenstände eingebracht werden können. Zur Vermeidung von Versteckmöglichkeiten zwischen Leuchte sowie Gebäudeteilen sollten die montierten Leuchtengehäuse grundsätzlich mit einem Silikon- oder Mehrkomponentenkleber mit hohem Härtegrad zur Wand/Decke hin abgedichtet werden.

Technische Unterstützung

Die Bauvorschriften für die Konstruktionsweise von Hafträumen und den zu verwendenden Gegenständen weichen regional voneinander ab und sind nicht in jedem Fall eindeutig. So kann beispielsweise der Begriff „vandalensicher“ unterschiedlich ausgelegt werden. Daraus ergeben sich unsere Empfehlungen zum Schutzgrad der Leuchten. In manchen Bundesländern gibt es koordinierende Sicherheitsgruppen, die zum Beispiel Beleuchtungskörper auf Vandalismus- und Manipulationssicherheit hin testen, um den Justizbehörden Bewertungsmöglichkeiten zu bieten.

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