Direkt zum Inhalt wechseln

Außenbereiche in Hafteinrichtungen wie zum Beispiel Freistundenhöfe und Ausgangsbereiche bieten Inhaftierten Raum zum Aufenthalt im Freien, und tragen dazu bei, Gewaltbereitschaft zu verringern und das seelische Wohlbefinden zu stärken.

Leuchten für Außenbereiche und Fassaden von Justizvollzugsanstalten

Dabei stellen sie gleichzeitig eine hohe Herausforderung für die Sicherheit dar. Die Perimeteranlagen tragen dafür Sorge, dass Häftlinge innerhalb der Ihnen zugewiesenen Bereiche bleiben und auch keine anstaltsfremden Dinge eingebracht werden können.

Da die Anlagen der Außenbeleuchtung permanent Wetter- und Umgebungseinflüssen ausgesetzt sind, müssen sie über hohe IP-Schutzarten verfügen. Ebenso ist es erforderlich, dass die Beleuchtung robust ist und wenig Wartung erfordert. Auch die Oberflächenbeschichtung der Beleuchtungsanlage sollte hochwiderstandsfähig ausgeführt werden.

LEDs mit hochwertigen Optiken helfen bei der signifikanten Einsparung von Energie, da etwa Flächenstrahler mit Entladungslampen im Vergleich höchst ineffizient sein können. Wie bei jeder Planung einer Außenbeleuchtungsanlage ist es erforderlich, den Lichtaustritt oberhalb der Horizontalen zu minimieren, um Lichtverschmutzung zu unterbinden und potenzielle Konflikte mit Bewohnern angrenzender Grundstücke zu verhindern.

Außenbereiche von Justizanstalten sicher beleuchten

Technische Unterstützung

Neben der geltenden Norm EN 12464-2:2014 sind im Außenbereich von Justizbauten, je nach Bundesland ggf. voneinander abweichende Planungsansätze zu wählen.

;