Nicht zuletzt durch die Pandemie hält die Digitalisierung im Justizvollzug immer stärker Einzug. Das soll auch bei der Wiedereingliederung helfen. So erhalten etwa mehr und mehr Inhaftierte Zugang zu Videotelefonie und Internet.
Die flächendeckende Bereitstellung von Videodolmetschertechnik und überwachter Videotelefonie für Inhaftierte wird zukünftig weiter ausgebaut. Zudem befürworten immer mehr Bundesländer, dass Gefangene einen kontrollierten Zugang zum Internet erhalten, da dies einer Angleichung an die Lebensverhältnisse dient und damit einer besseren Chance auf eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Videokonferenzen ermöglichen neben Vernehmungen und Anhörungen auf Distanz ebenso den Kontakt mit Verwandten und Freunden oder Psychotherapeutische Maßnahmen. Die Beleuchtung für Videokonferenzen muss hohen Anforderungen genügen.
Es werden hohe Beleuchtungsstärken bei gleichzeitig sehr guter Entblendung sowie vertikaler Ausleuchtung (Gesichtserkennung) benötigt. Die Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (U0) ist von hoher Bedeutung, sie sollte also nicht weniger als 0,7 auf der Nutzebene betragen (Verhältnis des minimalen Beleuchtungsstärke-Wertes im Mess- oder Bewertungs-Raster zum Mittelwert).
Durch den Einsatz von LED-Leuchten wird sichergestellt, dass keinerlei „Brummen“ oder Nebengeräusche auftreten können. Wie in anderen Bereichen des Vollzugs sollte die Beleuchtung wartungsarm und vandalismusresistent sein.
Technische Unterstützung
Die Anforderungen an die Beleuchtung ergeben sich aus der EN 12464-1. Als Beleuchtungsstärke für die Gesichter der Teilnehmer werden darin 300-500 Lux (Em) genannt. Gleichzeitig ist es erforderlich, auf die zylindrische Beleuchtungsstärke zu achten. Gerne beraten wir Sie individuell. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unseren technischen Beratern auf.