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Korridore und allgemeine Aufenthaltsbereiche in Justizvollzugsanstalten erfordern ggf. tagsüber hohe Beleuchtungsstärken, was nachts nicht unbedingt der Fall ist. Tageslichtnutzung, separates Schalten von Leuchten, Dimmen oder Bewegungsmelder optimieren den Energieverbrauch.

Flurbeleuchtung für Justizvollzugsanstalten

Empfehlungen für Flure und Aufenthaltsbereiche

In Bestandsanlagen, bei denen die Beleuchtung nicht gesteuert werden kann, ist oft ein Wechsel von konventionellen Leuchtmitteln auf LED-Beleuchtung durch einen Geräteträgerwechsel eine kurzfristige Möglichkeit, um Energie zu sparen. Leuchten für Haftanwendungen mit austauschbaren internen Geräteträgern ermöglichen den schnellen Austausch einzelner Komponenten im laufenden Betrieb. Das Gehäuse bleibt in Nutzung. Durch die hohen Auslastungsquoten sowie sonstige Einschränkungen beim Personal in den Justizvollzugsanstalten, stellt die interne Verlegung von Inhaftierten ein immenses logistisches Problem dar. Durch ein simples „Upgrade“ von Bestandsleuchten kann man diesen Aufwand in engen Grenzen halten, die bereits installierten Leuchten weiter nutzen und den weiteren Wartungsaufwand reduzieren.

Aufenthaltsbereiche werden in der Regel beaufsichtigt. Unabhängig davon sorgen Produkte mit hohem physischem Schutzgrad (IK- und IP-Klassifizierung) dafür, dass Leuchten nicht beschädigt werden, oder Teile davon gar als improvisierte Waffe genutzt werden könnten. Für die Kameraüberwachung von Bereichen ist der Einsatz „flackerarmer“ Beleuchtung ebenfalls wichtig. Zusätzlich sind einzelne Leuchten auch in die Ersatzstromversorgung eingebunden, müssen also gegebenfalls Überwachungsbausteine aufnehmen oder über zusätzliche Anschlüsse verfügen.

Technische Unterstützung

Die Beleuchtung in Korridoren und Aufenthaltsbereichen muss vandalismus- und manipulationsresistent sein sowie verstecksicher konstruiert. Falls eine Leuchte nicht vollkommen transparent konstruiert ist, sollte der IP-Schutzgrad mindestens IP 54 oder höher sein. Die Beleuchtung sollte mit guter Gleichmäßigkeit geplant sein und der Wartungswert der Beleuchtungsstärke für Flure mindestens 100 lx, für Aufenthaltsbereiche mindestens 200 lx betragen. Für Treppenhausbereiche ist bei der Planung darauf zu achten, dass die Beleuchtungsstärken in den angrenzenden Bereichen keinen zu starken Kontrast darstellen.

Wenn Inhaftierte sich in Aufenthaltsbereichen sammeln können, ist darauf zu achten, dass die Leuchten sich keinesfalls als Waffe eignet. Alle Leuchten müssen sicher an Wand oder Decke befestigt sein. Außerdem sollten sie über manipulationssichere Schrauben verfügen, damit ein Kontakt zu stromführende Komponenten ausgeschlossen wird.

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