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Patientenzimmer und Untersuchungsbereiche erfordern hohe Standards, da zusätzlich zu den normativen Anforderungen für Patientenbereiche auch weiterhin alle Sicherheitsaspekte einer Haftanstalt zu berücksichtigen sind. In vielen Situationen ist eine hohe Beleuchtungsstärke zur angemessenen Versorgung erforderlich. Tageslichtnutzung, separates Schalten von Leuchten, Dimmen sowie Bewegungsmelder können den Energieverbrauch optimieren.

Beleuchtung für Räume mit ärztlicher Versorgung

Für Untersuchungszimmer empfehlen wir für die Leuchten einen Schutzgrad von mindestens IK12 (50 Joule) und IP 54 sowie Zugriffssicherung durch Sicherheitsschrauben, wie z.B. Torx mit Innenstift. Ideal sind dabei transparente, verstecksichere Leuchten mit minimalen Spaltmaßen, die durch Einsehbarkeit aus allen Blickrichtungen (5-seitiger Einblick in alle Bereiche des Leuchteninnenraums) keine Verstecke bieten.

Aufenthaltsbereiche werden in der Regel beaufsichtigt. Unabhängig davon sorgen Produkte mit hohem physischem Schutzgrad (IK- und IP-Klassifizierung) dafür, dass Leuchten nicht beschädigt werden, oder Teile davon gar als improvisierte Waffe genutzt werden könnten. Für die Kameraüberwachung von Bereichen ist der Einsatz „flackerarmer“ Beleuchtung ebenfalls wichtig. Zusätzlich sind einzelne Leuchten auch in die Ersatzstromversorgung eingebunden, müssen also gegebenfalls Überwachungsbausteine aufnehmen oder über zusätzliche Anschlüsse verfügen.

Technische Unterstützung

Wie in anderen Haftbereichen auch, muss die Beleuchtung für ärztliche Versorgung und vandalismus- und manipulationsresistent sein und derart konstruiert, dass keine Gegenstände darin versteckt werden können. Falls eine Leuchte nicht vollkommen transparent konstruiert ist, sollte der IK-Schutzgrad mindestens IK16 / 150 Joule oder höher sein. Gerne beraten wir Sie individuell. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unseren technischen Beratern auf.

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