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Korridore und allgemeine Aufenthaltsbereiche erfordern ggf. tagsüber hohe Beleuchtungsstärken, was nachts nicht unbedingt der Fall ist. Tageslichtnutzung, separates Schalten von Leuchten, Dimmen oder Bewegungsmelder optimieren den Energieverbrauch. In unterirdischen Bereichen von Personenverkehrsanlagen ist die Beleuchtung so zu gestalten, dass Personen während des Zugangs zu bzw. des Abgangs von diesen Bereichen keinen starken Unterschieden im Niveau der Beleuchtungsstärke ausgesetzt werden. Der Bereich der Sehaufgabe ist dabei so gleichmäßig wie möglich zu beleuchten, die Erkennbarkeit von Objekten ist stets zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch hier der Bahnsteigkante. Die generelle Blendungsbewertung sowie die spezielle Blendungsbewertung für Triebfahrzeugführer spielen ebenfalls eine sehr wichtige Rolle.

Beleuchtung für unterirdische Personenverkehrsanalagen

Empfehlungen für unterirdische Bahnsteige

Da uPVAs als unterirdische S-Bahn- oder U-Bahn-Haltepunkte in der Regel im urbanen Umfeld zu finden sind, ist mit einem erhöhten Personenaufkommen zu Stoßzeiten zu rechnen. Eine Leuchtenanordnung als durchgängiges Lichtband ermöglicht hier trotz hoher Anforderung an die Beleuchtungsstärke (bis zu 200lx) den Einsatz von geringeren Leuchtenlumenpaketen bei gleichzeitig sehr homogener Ausleuchtung und geringen Leuchtdichten, bedingt durch die Größe der leuchtenden Fläche der Leuchten. Wegen der üblichen Montageposition am Bahnsteig ist hier der Einsatz von Produkten mit asymmetrischer Abstrahlcharakteristik zu empfehlen. Dies ermöglicht zum einen, die erhöhten Anforderungen im 1 Meter Randbereich der Bahnsteigkante zu erfüllen, gewährleistet aber zum anderen eine gleichmäßige Ausleuchtung des gesamten Bahnsteiges.

Für besonders breite Bahnsteige oder lichttechnische Problemzonen aufgrund baulicher Gegebenheiten kann aus der jeweiligen Leuchtenfamilie eine Einzelleuchte oder ein Lichtband mit dem gleichen Erscheinungsbild, aber symmetrischer Abstrahlcharakteristik ergänzt werden.
Alle verwendeten Leuchten sollten einen erhöhten Schutz gegen mechanische Einwirkungen (Mindestanforderung ist hier IK08) sowie einen hohen IP-Schutzgrad (mindestens IP65) aufweisen. Langlebige, nachhaltige (recyclebare) und farbstabile, sowie leicht zu reinigende Gehäusekörper aus Stahl oder Aluminium ermöglichen ein Jahrzehnte anhaltendes, homogenes optisches Erscheinungsbild. Durch das System mit wechselbaren Geräteträgern sind durchzuführende Upgrades inkl. der zu erwartenden Technologiesprünge im Lebensdauerverlauf sehr einfach umzusetzen.

Technische Unterstützung

Grundlage bei der Planung von unterirdischen Personenverkehrsanlagen ist im Bereich der DB InfraGO AG die Richtlinie 813.05.

Unterirdische Bahnsteige

In überdachten Bahnsteigbereichen sind vorzugsweise lineare Leuchten einzusetzen. Die Leuchten sind parallel zur Bahnsteigachse und außerhalb des Sicherheitsbereiches anzuordnen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Beleuchtungsstärkewerten an der Bahnsteigkante. Optische Systeme sind so zu konzipieren, dass die in der RIL813.05 für den jeweiligen Anwendungsfall veröffentlichten Begrenzungen der Blendung grundsätzlich im gesamten Projekt eingehalten wird. Dies ist rechnerisch vom Planer nachzuweisen.

Zugänge und Treppen

Die Zugangsbereiche bei Treppen erfordern genauere Betrachtung. So muss eine lichttechnische Berechnung von Treppen stufenweise erfolgen und nicht als geneigte Fläche oberhalb der Stufen. Bei Innentreppen sind gemäß RIL813.05 die Leuchten vorzugsweise an der Decke anzubringen. Beim Begehen der Treppen soll eine Verschattung der Trittstufen vermieden werden. Die Leuchtenunterkanten über der begehbaren Fläche müssen mindestens eine lichte Höhe von 2,30 m aufweisen.

In Bereichen, in denen mit vermehrter Beschädigungsgefahr, z.B. durch Vandalismus oder sperrige Gepäckstücke, zu rechnen ist, sind größere Höhen oder schlagfeste Leuchten vorzusehen. In bestimmten Fällen dürfen sie an Seitenwänden oder Stützen in ausreichender Höhe befestigt werden.

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