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Beleuchtungsniveau sowie Gleichmäßigkeit sind wesentliche Merkmale, die zur guten Beleuchtung von überdachten Bahnsteigen beitragen. Der Bereich der Sehaufgabe ist dabei so gleichmäßig wie möglich zu beleuchten, die Erkennbarkeit von Objekten ist stets zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Bahnsteigkante. Die generelle Blendungsbewertung sowie die spezielle Blendungsbewertung für Triebfahrzeugführer spielt ebenfalls eine sehr wichtige Rolle.

Bahnsteigbeleuchtung und Leuchten für oberirdische Verkehrsanlagen

Empfehlungen für überdachte Bahnsteige

Es kann aus wirtschaftlichen Gründen verlockend sein, Leuchten mit größtmöglichen Achsabständen voneinander zu platzieren. Jedoch kann bei Bahnsteigen zu bestimmten Tageszeiten ein plötzlicher Anstieg im Passagieraufkommen verzeichnet werden. Es ist daher wichtig, dass die Beleuchtung auch solchen Stoßzeiten Rechnung trägt und die Bahnsteigoberfläche jederzeit gut erkennbar ist. Leuchten mit geringerer Leistung und engerem Abstand sorgen für ausreichend Licht im Raumvolumen. Dies hilft, wenn ein Bahnsteig überfüllt ist.

Eine Leuchtenanordnung z. B. im Lichtband ermöglicht den Einsatz von geringen Leuchtenlumenpaketen bei gleichzeitig sehr homogener Ausleuchtung und niedrigen Leuchtdichten. Alle verwendeten Leuchten sollten einen erhöhten Schutz gegen mechanische Einwirkungen (Mindestanforderung ist hier IK08) sowie einen hohen IP-Schutzgrad (mindestens IP65) aufweisen. Langlebige, nachhaltige (recyclefähige) und farbstabile, sowie leicht zu reinigende Gehäusekörper aus Stahl oder Aluminium ermöglichen ein Jahrzehnte anhaltendes, homogenes optisches Erscheinungsbild.

Überdachte Bahnsteige

Bei oberirdischen überdachten Bahnsteigen bis 6 m Lichtpunkthöhe sind vorzugsweise lineare Leuchten einzusetzen. Dabei sind die Leuchten parallel zur Bahnsteigachse und außerhalb des Sicherheitsbereiches anzuordnen. Das Verhältnis des Abstands der Leuchte von der Bahnsteigkante zur Lichtpunkthöhe (d/Lph) darf höchstens 2:3 betragen.

Zugänge und Treppen

Die Zugangsbereiche bei Treppen erfordern genauere Betrachtung. So muss eine lichttechnische Berechnung von Treppen stufenweise erfolgen und nicht als geneigte Fläche oberhalb der Stufen. Ebenfalls ist bei der Planung zu beachten, dass in den Bereichen der Antritte jeweils nahezu Emax, mindestens aber Emittel der angrenzenden Bewertungsfläche erreicht wird.

Bei Innentreppen sind gemäß RIL 813.05 die Leuchten vorzugsweise an der Decke anzubringen, in bestimmten Fällen dürfen sie an Seitenwänden oder Stützen in ausreichender Höhe befestigt werden.

Technische Unterstützung

Grundlage bei der Planung von überdachten Bahnsteigen in Personenbahnhöfen sind im Bereich von DB Station & Service die RIL 813.05 sowie der Leitfaden zur Beleuchtung von Bahnsteigen in Personenverkehrsanlagen (PVA).

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