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In Justizbetrieben müssen Nebenbereiche gut und sicher beleuchtet werden. Das Licht muss schnelles und genaues Arbeiten ermöglichen und eine optimale visuelle Umgebung dafür schaffen. Die Leuchtengehäuse und Diffusoren müssen außerdem schlagfest und sicher sein.

Nebenbereiche von Gefängnissen richtig beleuchten

Empfehlungen für Leuchten in Nebenbereichen

Nebenbereiche in Haftanstalten können Technikräume, Werkstätten, Besucherräume, aber auch Sporteinrichtungen sowie andere Bereiche sein. Wo immer Inhaftierte anwesend sind, müssen Leuchten weiterhin über einen hohen Schutzgrad gegen Vandalismus verfügen sowie manipulationssicher sein und gleichzeitig den Raum den Anforderungen entsprechend beleuchten.

In Sporträumen oder -hallen sollten Leuchten entweder auf Ballwurfsicherheit gemäß DIN 18032 Teil 3 geprüft sein, oder einen hohen IK-Schutzgrad aufweisen (>= IK 16/ 150 Joule). Auf hohe Lebensdauerdaten ist ebenso zu achten, da bei den üblichen Montagehöhen die Wartung einen erhöhten Aufwand bedeutet.

Technische Unterstützung

Die spezifischen Beleuchtungsstärken in den sonstigen Bereichen sind jeweils von der Aufgabenstellung der Anwendung abhängig. Es ist dabei wichtig das Niveau der Beleuchtungsstärke und die erforderliche Lichtqualität zu berücksichtigen und gleichzeitig den Energieverbrauch so gering wie möglich zu halten. Weitere Einsparungen sind dabei durch Beleuchtungssteuerung möglich, etwa durch Präsenzmelder in Bereichen, in denen nicht dauerhaft jemand anwesend ist.
Für eine gezielte Beratung nehmen Sie bitte Kontakt mit unseren technischen Beratern auf.

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