Ziel einer Notbeleuchtung in Personenverkehrsanlagen (PVA) ist es, das Erkennen von Rettungswegen zu ermöglichen und damit Personen das sichere Verlassen eines Gebäudes zu ermöglichen. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften ist bei der Notbeleuchtung in PVA die Richtlinie 813.0503 zu berücksichtigen. Es kommen bei DB InfraGO AG grundsätzlich sowohl Sicherheits-, als auch Ersatzbeleuchtung zur Anwendung.
Erfordernis einer Notbeleuchtung in Personenverkehrsanlagen (PVA)
Für Personenverkehrsanlagen wird jeweils im Rahmen eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes festgelegt, ob bzw. welche Bereiche ggfs. mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszustatten sind und welche Ausnahmen es gibt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass in der PVA auch Arbeitsstätten zu berücksichtigen sind, die gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten sind. Die DIN EN 1838:2019-11 legt die lichttechnischen Anforderungen an Not- sowie Sicherheitsbeleuchtungssysteme fest.
Anlagenstruktur und -aufbau
Für die Sicherheitsbeleuchtung sind als Stromquelle für Sicherheitszwecke zwei Arten einsetzbar: Zentrale Stromversorgungssysteme nach DIN EN 50171 oder Notleuchten mit Einzelbatterie nach DIN EN 60598-2-22, wobei erstere grundsätzlich zu bevorzugen sind und Einzelbatteriesysteme nur für bestimmte Einsatzzwecke verwendet werden dürfen.
Leuchten mit Notlichtüberwachungsbaustein
Viele unserer in den Leuchtenauswahllisten aufgeführten Produkte sind nach den davor aufgezählten Anforderungen mit einem gängigen Sicherheitsbaustein dokumentiert geprüft worden. Diese können zum Zwecke der Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt werden. Sie finden alle unsere in den Leuchtenauswahllisten der Deutsche Bahn AG gelisteten Produkte ebenso einfach über unseren Produktfilter.
Technische Unterstützung
Kombinierte Sicherheitsleuchten ebenso wie Sicherheitsleuchten im Dauerbetrieb im gleisnahen und sicherheitsrelevanten Bereich müssen den Prozess der technischen Freigabe bei DB Station&Service durchlaufen. Zur Erlangung des ENEC-Zertifikates, welches eine der Voraussetzungen für die Listung in den Leuchtenauswahllisten ist, sind dabei u.a. auch die Anforderungen nach EN 60598-2-22 einzuhalten.